Erbrecht
Ein Todesfall bedeutet neben dem Verlust eines nahen Angehörigen in der Regel auch schnelles Handeln und schnelle Entscheidungen. Neben den umfangreichen Formalitäten bei Behörden, dem Bestattungsinstitut, Versicherungen, Finanzamt etc. sind auch unzählige Fragen hinsichtlich des Nachlasses zu klären:
Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern. Wir stehen Ihnen in diesen schweren Zeiten gern bei und erledigen für Sie die vollständige rechtliche Abwicklung hinsichtlich der Erbangelegenheit. Ob rechtliche Beratung oder auch Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen hinsichtlich des Erbanspruchs, der Erbmasse, eventueller Pflichtteilsansprüche oder Beantragung von Testamentseröffnungen, Erbscheinen u.a., wir helfen Ihnen gern weiter.
Aber auch wenn Sie Vorsorge treffen wollen für den Fall, dass Sie selbst einmal aus dem Leben scheiden, können Sie sich gern an uns wenden. Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um eine letztwillige Verfügung wie Testament oder Erbvertrag. Auf Wunsch entwerfen wir auch eine entsprechende individuelle Erklärung für Sie und beantragen ggf. auch beispielsweise die Hinterlegung derselben beim Amtsgericht.
Wir klären mit Ihnen, wie Sie mit der richtigen Gestaltung des Testaments Steuern sparen können, wie Sie Ihren Ehepartner bzw. Lebenspartner oder die Kinder absichern können, wie bestimmte Menschen bedacht werden können und ob Sie Pflichtteilsansprüche verhindern können. Mit uns können Sie auch persönliche Bedenken, Fragen zu Vollmachten auf den Todesfall (insbes. Bankvollmachten) sowie Fragen der Testamentsvollstreckung und -verwahrung besprechen.
Schließlich gehören hierher auch die Fragen rund um die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die Sie mit uns besprechen können. Auch hierzu können wir Ihnen individuelle Erklärungen anbieten, die nach Ihren Angaben gefertigt werden. Weiteres hierzu finden Sie in unserem Ratgeber unter Erbrecht/Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. |