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Schuldnerberatung

 

Herr Rechtsanwalt Kruppa führt in unserer Kanzlei eine Schuldnerberatung durch. Interessenten können sich gern zu den Sprechzeiten Montag bis Donnerstag von 15.00 – 18.00 Uhr in unserer Kanzlei beraten lassen oder unsere Online-Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.


Eins vorab:

Die Schuldnerberatung ist für diejenigen Interessenten kostenlos, die einen Beratungshilfeschein vorlegen können. Der Rechtsanwalt rechnet dann die Kosten der Beratung und gegebenenfalls auch der Vertretung gegenüber dem jeweiligen Amtsgericht ab. Ein Beratungshilfeschein kann bei dem für den Wohnsitz des Schuldners zuständigen Amtsgericht (Rechtsantragsstelle) beantragt werden. Dem Gericht müssen dazu vollständige Unterlagen über Einkünfte und regelmäßigen Ausgaben (Wohnkosten, Unterhaltsforderungen, berufliche Aufwendungen etc.) vorgelegt werden. Bei Sozialhilfe- und ALGII-Empfängern genügt die Vorlage eines aktuellen Sozialhilfe- bzw. ALGII-Bescheides.

 

Das Ziel der Schuldnerberatung besteht darin, über einen mit sechs Jahren nicht kurzen, aber doch überschaubaren Zeitraum eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zu erwirken. Dazu muss für den Schuldner mit sämtlichen Gläubigern Kontakt aufgenommen werden. Zunächst wird so der Umfang der einzelnen Forderungen (einschließlich der damit verbundenen Kosten und Zinsen) ermittelt. Sodann wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt, dem alle Gläubiger zustimmen müssen. In der Regel wird der Schuldenbereinigungsplan vorsehen, dass der Schuldner über einen Zeitraum von sechs Jahren kleine Raten erbringt und ihm dann die noch verbleibenden Schulden erlassen werden.

 

Zwar wird der Schuldner in aller Regel sagen können, dass er sowieso nur ein geringes Einkommen hat, welches nicht gepfändet werden kann. Sein Vorteil liegt allerdings darin, dass er nach einer Zeit von sechs Jahren schuldenfrei sein kann und eventuell vorhandene SCHUFA-Einträge dann gelöscht werden. Der Vorteil der Gläubiger liegt darin, dass sie wenigstens einen Teil ihres Geldes erhalten. Kommt trotz ernsthafter Verhandlungen zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern keine außergerichtliche Einigung zustande, wird ihm das von dem die Schuldnerberatung durchführenden Rechtsanwalt bescheinigt. Diese Bescheinigung braucht der Schuldner, wenn er dann die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens beantragen möchte.

 

Bitte zu dem Beratungstermin folgende Unterlagen in Kopie mitbringen (sie werden vom Rechtsanwalt benötigt):
  • Mietvertrag und aktuelle Berechnung über Höhe der Miete,
  • GASAG- und BEWAG-Rechnung,
  • Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung, Bescheid über Arbeitslosengeld, ALG II, Sozialhilfe, Rente u.a.),
  • Aktueller Kontoauszug,
  • Vollständige Übersicht der Gläubiger (möglichst mit Rechnungen, Zahlungsforderungen etc.)